Die japanische Finanzaufsichtsbehörde hat Steuerreformanforderungen für das Haushaltsjahr 2025 herausgegeben und dabei erstmals den Handel mit virtuellen Währungen erwähnt
Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde hat Steuerreformanforderungen für das Haushaltsjahr 2025 herausgegeben, die Bestimmungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets (virtuelle Währung) enthalten. Im Abschnitt "Plan zur Verdopplung der Vermögenseinkommen und Verwirklichung eines Vermögensverwaltungslandes" des Reformplans wurde erstmals das steuerliche Behandlungsproblem von virtuellen Währungstransaktionen erwähnt und diskutiert, ob virtuelle Währungen als Finanzanlagen behandelt werden sollten. Diese Steuerreformanforderung wurde von verschiedenen Regierungsbehörden vorgeschlagen und wird nach Einreichung vom Steuerausschuss der Regierungspartei und dem Parlament überprüft. Obwohl Änderungsanträge eingereicht wurden, ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. In den letzten zwei Jahren gab es immer wieder Forderungen nach Steuerreformen in virtuellen Währungsunternehmen; dies ist das erste Mal, dass in einer Reform spezifisch die Besteuerung von virtuellen Währungstransaktionen erwähnt wird.
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