Die KI-Regulierung der EU lässt die deutsche Wirtschaft ratlos zurück
Die Manager befürchten eine schwierige Umsetzung
Immer wenn Politiker, ob ihrer neuen „Errungenschaften“ in Begeisterung ausbrechen, ist das letzte Wort zumeist noch nicht gesprochen. Das könnte sich auch bei den gesetzlichen Vorgaben der EU zum Thema „Künstliche Intelligenz“ so erweisen.

Immer wenn Theoretiker, wie Politiker oder Beamter, Praktikern eine neue Herangehensweise vorschreiben, endet dies zumeist im Chaos. Ähnliches erlebte die deutsche Wirtschaft bereits bei der Beschlussfassung der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung der EU.
Verwirrende Formulierungen, viel Aufwand
Diese sorgte für enorme Verwirrung; eine Umsetzung erscheint vorwiegend für kleinere Unternehmen einen enormen Aufwand zu bedeuten. Dies droht jetzt auch beim sogenannten AI-Act der EU .
Dieser sollte eigentlich den Umgang mit Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union regeln, doch jene, die ihn umsetzen sollen, zeigen sich mit großer Mehrheit skeptisch. Die Unternehmensberatung Deloitte befragte 500 Manager, die Ergebnisse sind ernüchternd.
Bremst die EU die Innovation?
Ziel des EU-Gesetzes war es ursprünglich, einen gesetzlichen Rahmen für KI in der EU zu schaffen, ohne Innovation und Umsetzung abzuwürgen. Doch dies dürfte nicht wie gewünscht gelungen sein, ganz im Gegenteil.
Das Gesetz stößt bei den Unternehmen auf wenig Begeisterung; sie befürchten eine schwierige Umsetzung. 52 Prozent der Befragten sehen ihre Möglichkeiten, innovative Lösungen zu schaffen, stark eingeschränkt; nur 19 Prozent bleiben optimistisch.
Doch die KI ist längst auf dem Weg, viele Lebensbereiche zu erobern. Das gilt auch für Kryptowährungen, wo neue Coins wie Wiener AI auf das Thema setzen, um Investoren für sich zu begeistern.
Hohe Bußgelder drohen
Das Gesetz sei zu unklar formuliert, das mache eine Auslegung schwierig. Gleichzeitig erfordert der Einsatz von KI einen erheblichen Aufwand. Lediglich ein Viertel der Unternehmen hat sich darauf bereits vorbereitet.
Der AI-Act der EU ist seit dem Vormonat in Kraft und muss innerhalb von zwei Jahren in der EU umgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung drohen den Firmen hohe Bußgelder.
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