Südkorea erkennt Krypto-Assets als eheliches Vermögen in Scheidungsverfahren an
- Die südkoreanische Anwaltskanzlei IPG Legal stellte klar, dass bei Ehescheidungen Kryptowährungen nach dem Zivilrecht des Landes als eheliches Vermögen aufgeteilt wird.
- Die südkoreanische Finanzaufsicht prüft das bestehende Verbot von Krypto-ETFs und signalisiert damit eine mögliche Änderung der Kryptoregulierung.
Die Klarstellung bezüglich des Scheidungsrechts erfolgte in einer Antwort an Klienten, in der die Kanzlei erklärte, dass nach südkoreanischem Recht sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte bei einer Scheidung aufgeteilt werden:
„Gemäß Artikel 839-2 des koreanischen Zivilgesetzes können beide Ehepartner bei der Scheidung in Korea die Aufteilung des während der Ehe angesammelten Vermögens beantragen.“
Die verwies auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, das bestätigte, dass digitale Vermögenswerte aufgrund ihres wirtschaftlichen Werts als immaterielle Vermögenswerte betrachtet werden. Somit werden Kryptowährungen, die während der Ehe hinzugewonnen wurdn, Teil des ehelichen Vermögens sein. Ehegatten, die von den Kryptowallets ihrer Partner wissen, können daher bei Gericht eine „Tatsachenermittlung“ verlangen einleiten, um den Wert der Krypto-Assets feststellen zu lassen.
Die Nachverfolgung von Krypto-Investitionen ist einfacher als die Verwaltung von herkömmlichem Bargeld, da die Blockchain-Technologie alle Transaktionen sicher aufzeichnet und Änderungen oder Löschungen von Buchungen verhindert. Außerdem können dokumentierte Bankabhebungen und forensische Untersuchungen dazu beitragen, die Herkunft von Kryptobeständen aufzudecken.
So haben die Partner die Möglichkeit, sich ihre Kryptowährungen entweder vor der Aufteilung auszahlen zu lassen oder die Token direkt miteinander zu teilen.
Südkorea und das Verbot von Krypto-ETFs
In einer neuen Entwicklung erklärte die oberste Finanzaufsichtsbehörde Südkoreas, dass ihr neu gegründeter Kryptowährungsausschuss und die Beratungsgruppe für die Richtlinien für Digital-Assets das derzeitige Verbot von börsengehandelten Krypto-ETFs überprüfen werden. Das zeigt eine Abkehr von der strikten Ablehnung der Aufsichtsbehörde gegenüber Krypto-Engagements auf den traditionellen Finanzmärkten.
Seit der Einführung von Bitcoin-Spot-ETFs in den USA im Januar dieses Jahres gibt es eine wachsende Nachfrage bei anderen institutionellen Akteuren weltweit. Darüber hinaus erwägen auch andere asiatische Märkte wie Taiwan und Thailand eine Lockerung ihrer Regulierungsvorschriften, um lokalen Anlegern ein Engagement in Krypto-ETFs zu ermöglichen.
Infolgedessen wird über eine Änderung nachgedacht, wobei sowohl die siegreiche demokratische Partei als auch die Oppositionspartei die Zulassung lokaler Bitcoin-ETFs vor Ort zugesagt haben. Der Vorsitzende der Finanzaufsicht Kim Byung-Hwan erklärte, dass er neben der Überprüfung von ETFs und institutionellen Krypto-Konten auch eine Untersuchung der monopolistischen Struktur der südkoreanischen Börsen für Digital-Assets plane, bei denen Upbit eine dominante Position einnimmt.
Upbit allein wickelt derzeit 61% des Handelsvolumens in Südkorea – täglich mehr als 1,17 Mrd. Dollar.
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