Wie deutsche Bundesbehörden mit sichergestellten Bitcoin umgehen
Einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages – unter anderem Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn und Gökay Akbulut – haben der Bundesregierung in einer „ Kleinen Anfrage “ insgesamt 24 Fragen zum Umgang mit sichergestellten „Kryptowerten“ gestellt. Die Anfrage umfasste auch Fragen zur Vorgehensweise und Technik der Behörden, zur Geldwäschebekämpfung sowie zur beschlagnahmten Menge der Kryptowährungen.
Rechtsgrundlage
Aus der Anfrage geht hervor, dass als Rechtsgrundlage für die Sicherstellung, Beschlagnahme, Pfändung oder Einziehung von Bitcoin und Co. in Deutschland die allgemeinen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO, §§ 111b ff.) dienen. Wenn eine kriminelle Herkunft der Kryptowährungen feststeht, kann eine Sicherstellung auch ohne Identifizierung oder Verurteilung eines Täters durchgeführt werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Sagen beim Ermittlungsverfahren und kann nach Prüfung auch eine Notveräußerung anordnen, zum Beispiel wenn ein erheblicher Wertverlust droht oder die Verwahrung mit erheblichen Kosten oder anderen Schwierigkeiten verbunden ist.
Die sichergestellten Kryptowerte werden grundsätzlich im Haushalt des Bundeslandes verzeichnet, dessen Gericht über den Fall entschieden hat. Bisher gab es noch keine Ausnahmen, bei denen die Beschlagnahmung von Kryptowerten zugunsten des Bundes stattgefunden hat.
Wenn die Kryptowährungen im Rahmen einer internationalen Strafverfolgungsoperation rechtmäßig sichergestellt wurden, bleiben die beschlagnahmten Werte im Normalfall in dem Land, das sie sichergestellt hat, außer es gibt rechtliche Vorgaben, die eine andere Verteilung erfordern, etwa zur Entschädigung von Opfern oder zur Aufteilung zwischen den beteiligten Ländern.
Verschlusssache und ermittlungstaktisches Schweigen
Die Antworten der Bundesregierung lassen zwar darauf schließen, dass das BKA und die Zollbehörden für die Verwahrung der Kryptowährungen sogenannte „Behördenwallets“ verwenden, die sie selbst kontrollieren. Doch auf weitere Fragen zur Vorgehensweise des BKA sowie der Financial Intelligence Unit (FIU), zur Technik und Software für die Beschlagnahmung, zur Geldwäsche mit Kryptowährungen und zu Kryptomixing-Diensten wird nicht genauer eingegangen. Der Grund dafür sind strenge Sicherheits- und Datenschutzstandards (Verschlusssache) oder andere ermittlungstaktische Gründe. Nichtsdestotrotz werden einige Zahlen zu Verdachtsfällen der Geldwäsche sowie zur beschlagnahmten Menge der Kryptoeinheiten bereitgestellt.
Verdacht der Geldwäsche
Es wird bekannt, dass seit 2021 die Verdachtsmeldungen von Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen angestiegen sind. Insgesamt haben hauptsächlich Kreditinstitute und Finanzdienstleister von 2021 bis 2024 27.484 Fälle gemeldet. Nach Prüfung der FIU wurde circa ein Zehntel davon (2.707 Fälle) an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Fast 4.150 beschlagnahmte Bitcoin
Von 2019 bis 2023 haben das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Bundesbehörden im
Rahmen von Ermittlungsverfahren Kryptowährungen im Wert von insgesamt 118.247.024 Euro beschlagnahmt und auf die selbstverwalteten Wallets der Behörden transferiert – im Jahr 2023 allein mehr als 83 Millionen Euro. Der Wert entspricht dem jeweiligen Gegenwert zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung. Heute ist der Gegenwert in Euro (zumindest für Bitcoin) bedeutend höher.
Genaue Zahlen über die Menge der Kryptoeinheiten sind erst ab dem Jahr 2020 bekannt und bis 2023 aufgelistet. Was Bitcoin betrifft, so wurden zwischen 2020 und 2023 circa 4.122,5 Bitcoin vom BKA sichergestellt, wobei der größte Anteil von rund 3.564 BTC auf das Jahr 2023 fiel. Die Zollbehörden haben seit 2019 zusätzlich circa 27 BTC beschlagnahmt, sodass die Bundesbehörden in den vier Jahren insgesamt fast 4.150 Bitcoin, die aktuell circa 249 Millionen Euro wert sind, sicherstellten.
Die im Januar 2024 vom BKA für die sächsische Landesregierung gesicherten circa 49 858 Bitcoin aus dem Verfahren gegen die Betreiber der illegalen Filme-Streaming-Plattform movie2k.to sind in der Statistik noch nicht aufgeführt. Diese wurden im Juni und Juli 2024 von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden jedoch bereits für mehr als 2,6 Milliarden Euro „notveräußert“ – Blocktrainer.de berichtete .
Neben Bitcoin haben BKA, Bundesgerichtshof, Zoll und andere Bundesbehörden zusätzlich noch zahlreiche andere Kryptowährungen sichergestellt, darunter ADA, ETH , ETC, BNB, LINK, XRP, SHIB, DOGE, DOT, EOS, IOTA, XMR, ZEC und andere.
Aus der Anfrage geht jedoch nicht hervor, ob die Kryptowerte veräußert wurden, wie die knapp 50.000 BTC in Sachsen, und warum beziehungsweise warum nicht – schließlich ist ein Wertverlust, und somit ein Grund für eine Notveräußerung, bei den meisten Kryptowährungen wahrscheinlicher als bei Bitcoin.
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