Wann Deutschland bei Krypto-Gewinnen mitkassiert – und wann nicht
Bitcoin, Ethereum und Co. sind längst keine Randerscheinung mehr. Doch während viele Anleger auf satte Gewinne hoffen, lauert das Finanzamt im Hintergrund. Denn: Nicht jeder Krypto-Deal bleibt steuerfrei, wie aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 6. März hervorgeht . Entscheidend sind Haltedauer, Gewinnhöhe und die Art der Anlage.
Wann Deutschland bei Krypto-Gewinnen mitkassiert – und wann nicht
Werden Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, zählt das als privates Veräusserungsgeschäft. Und das bedeutet: Der Gewinn wird voll versteuert – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz! Einzige Ausnahme: Bleibt der Gewinn unter 1.000 Euro, verlangt das Finanzamt nichts. Wird die Grenze jedoch überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden – nicht nur der Betrag, der darüber liegt. Ein teurer Fehler für alle, die hier nicht aufpassen.
Wer seine Kryptos mindestens ein Jahr hält, kann aufatmen: Die Gewinne sind dann steuerfrei – egal, wie hoch sie ausfallen. Bedeutet: Wer zum richtigen Zeitpunkt investiert und die Nerven behält, kann sich den Gewinn komplett sichern. Eine einfache Regel, die sich für Anleger enorm auszahlen kann.
ETPs anders als Bitcoin, Ethereum und Co.
Anders sieht es bei börsengehandelten Krypto-Produkten (ETPs) aus. Diese spiegeln zwar die Wertentwicklung von Bitcoin und Co. wider, haben aber steuerlich eine andere Behandlung. Wer solche Produkte verkauft, zahlt Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Entscheidend ist dabei, ob die Coins physisch hinterlegt sind oder nicht. Ein Detail, das schnell übersehen wird – und teuer werden kann.
Interessant: Verschlafen die Banken den Krypto-Boom in Europa?
Wer mit Kryptowährungen handelt, sollte nicht nur auf Kursgewinne achten, sondern auch auf steuerliche Fallstricke. Die 1.000-Euro-Grenze kann zur teuren Hürde werden, während sich eine lange Haltedauer steuerlich enorm lohnt. Und: Nicht jede Krypto-Anlage wird gleich behandelt. Wer sich hier nicht informiert, zahlt am Ende drauf – und zwar nicht nur an der Börse, sondern auch ans Finanzamt. (mck)
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