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Iranischer Beamter: Iran hat derzeit das gesetzliche Recht, aus dem Atomwaffensperrvertrag auszutreten

Iranischer Beamter: Iran hat derzeit das gesetzliche Recht, aus dem Atomwaffensperrvertrag auszutreten

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金色财经金色财经2025/06/22 09:36

Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des iranischen Parlaments erklärte, dass Iran gemäß Artikel 10 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) derzeit das rechtliche Recht habe, aus dem Vertrag auszutreten. Artikel 10 des NVV besagt, dass ein Unterzeichnerstaat, der feststellt, dass außergewöhnliche, den Vertragsgegenstand betreffende Ereignisse seine höchsten nationalen Interessen gefährden, das Recht hat, in Ausübung seiner nationalen Souveränität aus dem Vertrag auszutreten. Das Land muss alle anderen Vertragsparteien sowie den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus über seine Absicht zum Austritt informieren.

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