Südkorea verbietet gehebelte Krypto-Kredite und setzt eine Obergrenze von 20 % für Zinssätze fest
Südkoreanische Regulierungsbehörden haben Maßnahmen ergriffen, um ein aufkommendes Risiko auf Krypto-Börsen einzudämmen. Das neue Regime verbietet hochriskante, gehebelte Kredite und führt eine strikte Zinsobergrenze von 20% ein, wobei ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes und der Marktstabilität angeführt werden.
- Die südkoreanische FSC verbietet gehebelte Krypto-Kredite und setzt eine Zinsobergrenze von 20% fest.
- Neue Regeln verpflichten große Börsen zur Selbstregulierung über DAXA, um Nutzer zu schützen und die Märkte zu stabilisieren.
Am 5. September kündigte die südkoreanische Financial Services Commission einen neuen Rahmen für Krypto-Kredite an, der vorschreibt, dass die wichtigsten Börsen des Landes über ihren Selbstregulierungsverband DAXA sofort gehebelte Kredite verbieten und die jährlichen Zinssätze auf 20% begrenzen müssen.
Diese Maßnahme folgt auf einen Monat zunehmenden regulatorischen Drucks, einschließlich einer Anordnung vom 18. August zur vorübergehenden Aussetzung von Dienstleistungen und einer Reihe dringender Vor-Ort-Inspektionen durch den Financial Supervisory Service zur Bewertung von Anlegerrisiken.
Die von einer gemeinsamen Taskforce ausgearbeiteten Richtlinien zielen darauf ab, das, was die Behörden als „rechtliche Unzulänglichkeit“ und eine gefährliche „Verschärfung des Wettbewerbs“ unter Plattformen mit hochriskanten Produkten bezeichneten, direkt anzugehen.
Südkorea setzt Grenzen zur Definition von Kreditvergabe und zum Schutz der Nutzer
Die neuesten Richtlinien ziehen eine klare Grenze, was in Südkorea als Krypto-Kreditvergabe gilt und was nicht. Leverage ist vollständig ausgeschlossen, das heißt, Investoren dürfen keine digitalen Vermögenswerte ausleihen, die den Wert ihrer Sicherheiten übersteigen.
Ebenso wichtig ist, dass „bargeldäquivalente Kredite“, ein Produkt, das es Kreditnehmern ermöglicht, Token zum ursprünglichen Won-Wert unabhängig von Marktschwankungen zurückzuzahlen, verboten wurden, da die Regulierungsbehörden dies als unvereinbar mit fairen Marktpraktiken einstuften.
Die Richtlinien der FSC schreiben außerdem vor, dass Börsen vorrangig ihr eigenes Kapital für Kreditgeschäfte verwenden müssen. Dies verhindert direkt, dass Plattformen als nicht regulierte Vermittler zwischen Nutzern agieren oder Vermögenswerte von dubiosen Dritten beziehen – eine gängige Praxis zur Steigerung von Renditen und Risiken.
Nutzerschutz und Sicherungsmaßnahmen für die Marktstabilität
Im Bereich des Nutzerschutzes hat die FSC ein umfassenderes Verteidigungssystem eingeführt, das über einfache Obergrenzen hinausgeht. Erstkreditnehmer müssen nun ein verpflichtendes Online-Training absolvieren und einen von DAXA durchgeführten Qualifikationstest bestehen, was eine Eintrittsbarriere für uninformierte Spekulanten schafft. Vielleicht am bedeutendsten ist, dass die Regeln ein ausgeklügeltes, gestuftes Kreditlimit-System einführen.
Basierend auf der Handelshistorie und Erfahrung einer Person wird ihre Kreditobergrenze stufenweise festgelegt, beispielsweise auf 30 Millionen Won oder 70 Millionen Won, was dem risikobasierten Ansatz beim traditionellen Leerverkauf von Aktien entspricht.
Die Richtlinien führen außerdem eine wichtige prozedurale Schutzmaßnahme ein: Börsen sind nun verpflichtet, Nutzer im Voraus vor bevorstehenden Zwangsliquidationen zu warnen und ihnen zu ermöglichen, zusätzliche Sicherheiten zu hinterlegen, um solche Ereignisse zu vermeiden – eine der härtesten Seiten der Krypto-Kreditaufnahme wird so abgemildert.
Zur Marktstabilität konzentriert sich die Aufsichtsbehörde auf die Qualität der Vermögenswerte und radikale Transparenz. Die Kreditvergabe ist jetzt auf eine kuratierte Liste von Kryptowährungen beschränkt, insbesondere solche, die zu den Top 20 nach Marktkapitalisierung gehören oder auf mindestens drei auf koreanischen Won basierenden Börsen gelistet sind.
Diese Regel schließt riskantere Token vom formellen Kreditmarkt aus. Börsen sind zudem verpflichtet, Echtzeitdaten zu Kreditvolumen pro Token, verfügbare Guthaben und Sicherheitenstatus öffentlich offenzulegen, zusammen mit monatlichen Berichten über Zwangsliquidationen.
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