Die US-SEC genehmigt, dass drei große Börsen die allgemeinen Listing-Standards für Commodity Trusts anwenden, um den Listing-Prozess zu vereinfachen.
ChainCatcher berichtet, dass die US Securities and Exchange Commission heute über die von drei nationalen Wertpapierbörsen eingereichten Anträge zur Änderung der Vorschriften abgestimmt und diese genehmigt hat. Diese Änderungen ermöglichen es, für börsengehandelte Produkte, die physische Vermögenswerte (einschließlich digitaler Assets) halten, einheitliche Zulassungsstandards anzuwenden. Dadurch können Börsen Anteile an Trusts, die diesen allgemeinen Zulassungsstandards entsprechen, direkt listen und handeln, ohne der Kommission gemäß Abschnitt 19(b) des Securities Exchange Act einen Antrag auf Regeländerung vorlegen zu müssen.
Paul Atkins, Vorsitzender der US Securities and Exchange Commission, erklärte: „Mit der Genehmigung dieser allgemeinen Zulassungsstandards stellen wir sicher, dass die Kapitalmärkte weiterhin die weltweit führende Plattform für Innovationen im Bereich digitaler Assets bleiben. Diese Genehmigung vereinfacht den Zulassungsprozess, senkt die Eintrittshürden für Investoren, die Zugang zu digitalen Asset-Produkten an den vertrauenswürdigen US-Kapitalmärkten suchen, und trägt dazu bei, die Auswahlmöglichkeiten für Investoren zu maximieren und Innovationen zu fördern.“
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