Australien lockert die Lizenzierungsregeln für Stablecoin-Vermittler
Quick Take: ASIC hat eine Klassenbefreiung geschaffen, die es lizenzierten Intermediären ermöglicht, Stablecoins zu vertreiben, ohne dass separate Lizenzen erforderlich sind. Die Erleichterung wird in Kraft treten, sobald sie im Federal Register of Legislation Australiens eingetragen ist.

Die australische Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC) hat am Donnerstag eine allgemeine Ausnahmegenehmigung angekündigt, die es lizenzierten Vermittlern ermöglicht, Stablecoins zu vertreiben, ohne dass separate behördliche Genehmigungen erforderlich sind – ein Novum für die Krypto-Regulierung des Landes.
Stablecoin-Vermittler sind Unternehmen wie Krypto-Börsen, Broker oder Plattformen, die den Vertrieb, Handel oder Transfer von Stablecoins an Nutzer ermöglichen, ohne die Stablecoins selbst zu erstellen.
Unternehmen, die von den Australian Financial Services überwacht werden, können laut der Mitteilung vom Donnerstag Fiat-gebundene digitale Vermögenswerte anbieten, ohne eine separate AFS-, Markt- oder Clearing-Lizenz zu besitzen. Die Erleichterung tritt in Kraft, sobald das Instrument im Federal Register of Legislation registriert ist.
Durch die Senkung der vorübergehenden Lizenzierungshürden für Vermittler von AFS-emittierten Stablecoins skizziert Australien die Konturen seines regulatorischen Rahmens für Krypto, während gleichzeitig der Verbraucherschutz gewahrt bleibt.
Für Stablecoin-Emittenten bietet dies einen klareren Weg zum Vertrieb im Vorfeld formeller Zahlungs- und Plattformgesetze.
Die Maßnahme erfolgt über das Stablecoin Distribution Exemption Instrument der ASIC, das vorübergehend die Lizenzpflichten für Sekundärvertreiber eines benannten Stablecoins aufhebt, vorbehaltlich von Verbraucherschutzmaßnahmen. Vertreiber müssen für Privatkunden die Produktinformationsbroschüre (Product Disclosure Statement) des Emittenten bereitstellen, und die Ausnahme läuft am 1. Juni 2028 aus.
Zu Beginn listet das Instrument Catena Digital Pty Ltd und dessen AUDMA Stablecoin als ersten „Named Stablecoin“ und Emittenten auf. ASIC deutete an, dass die Regel auf weitere Emittenten ausgeweitet werden könnte, sobald mehr Stablecoins AFS-Lizenzen erhalten.
Die Ausnahme ist als Brücke zur bevorstehenden nationalen Gesetzgebung gedacht. Der Politikentwurf der Regierung vom März 2025 schlägt ein zweigleisiges Regime für digitale Asset-Plattformen (DAPs) und Zahlungs-Stablecoins vor. Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen keine Finanzmarktlizenz benötigen, um bestimmte Stablecoins und Wrapped Tokens unter den neuen Regelungen anzubieten.
Generell nimmt die Regulierung von Stablecoins in mehreren Jurisdiktionen Gestalt an. Die USA haben unter Donald Trump kürzlich mit dem GENIUS Act ihren ersten bundesweiten Rahmen für die Aufsicht über Stablecoins verabschiedet. Auch Standorte wie Hongkong und China arbeiten an Stablecoin-Regeln, wenn auch mit unterschiedlichen Ansätzen.
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